Druckveredelung Friesen GmbH
Eggertstr. 11
33100 Paderborn
Fon: +49 (0) 52 51 - 54 33 54
Fax: +49 (0) 52 51 - 54 34 23
Email: info@druckveredelung.net

Unsere AGB


1. Geltungsbereich

  • 1. Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie ergänzend die ges. Bestimmungen. Sie werden vom Besteller durch Auftragserteilung anerkannt. Anderslautenden Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  • 2. Mündliche Abmachungen bedürfen zur Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung.

2. Angebote

  1. 1. Die Angebote werden in Euro angegeben, sie erlangen ihre Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung des Auftrages.
  2. 2. Die Preise gelten unter der Voraussetzung, dass die bei der Angebotsabgabe zugrundegelegten Daten unverändert bleiben. Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer, sie gelten ab Werk ohne Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonst. Versandkosten.

3. Zahlung

  • 1. Die Rechnung (Nettopreis zuzüglich MwSt.) wird unter dem Tage des Abganges der Ware bzw. der Teillieferung ausgestellt.
  • 2. Die Zahlung des Rechnungsbetrages (Nettopreis zuzüglich MwSt.) hat innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum in bar ohne Abzug in Euro zu erfolgen. Bei Zahlungen innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum wird ein Skonto von 2 % gewährt, jedoch nicht, sofern in der Rechnung ausgewiesen, für Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten.
  • 3. Liegt bei Fertigstellung oder bei Eintreten der Abnahmeverpflichtung keine Versandverfügung des Auftraggebers vor oder wird die Ware bei uns eingelagert, wird die Rechnung unter dem Datum der Fertigstellung ausgefertigt. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit wir unseren Verpflichtungen nach Abschnitt 9/5 nicht nachgekommen sind.

4. Zahlungsverzug

  • 1. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluß eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so können wir Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen, diese zum Zeitwert berechnen und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer Mahnung auf fällige Rechnungen keine Zahlung leistet.
  • 2. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hier durch nicht ausgeschlossen.
  • 3. Soweit die vorstehende Zahlungsbedingungen zugunsten des Auftraggebers abgeändert werden, hat dieser die gesamten Kredit- und sonstigen Kosten zu tragen.

5. Eigentumsvorbehalt

  • 1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung oder bis zur Einlösung der dafür hingegebenen Schecks oder Wechsel unser Eigentum.
  • 2. Sie darf vor voller Bezahlung oder vor Einlösung der dafür gegebenen Schecks oder Wechsel ohne unsere Zustimmung weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden. Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Auftraggeber nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf an uns übergeht. Die Forderungen des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten und wir nehmen die Abtretung hierdurch an. Der Besteller ist verpflichtet, Pfändungen Dritter innerhalb von 36 Stunden schriftlich anzuzeigen.
  • 3. An allen vom Auftraggeber übergebenen Rohmaterialien jeder Art ist hinsichtlich unserer sämtlichen Forderungen mit der Übergabe ein Pfandrecht bestellt.

6. Lieferung

  1. 1. Lieferungen gelten ab Werk, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber keine besondere Weisung erteilt, übernehmen wir keine Verbindlichkeit für billigsten oder schnellsten Versand. Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers übernommen.
  2. 2. Im allgemeinen wird die volle, vorgeschriebene Auflage geliefert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 5 % anzuerkennen

7. Lieferzeit

  1. 1. Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung; sie endet mit dem Tag, an dem die Ware unser Werk verlässt oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird.
  2. 2. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderungen. Für Überschreitung der Lieferzeit sind wir nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, welche wir nicht zu vertreten haben, verursacht werden.
  3. 3. Betriebsstörungen - sowohl in unserem Betrieb wie im fremden, von denen die Herstellung und der Transport abhängig sind - verursacht durch Krieg, Streik, Aussperrung, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitsbeschränkungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit und des Preises berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder uns für etwa entstandene Schäden verantwortlich zu machen. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsverbindungen bleiben unverändert.
  4. 4. Geraten wir mit unseren Leistungen in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragwertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden. Ersatz entgangenen Gewinnes kann er nicht verlangen.

8. Abnahmeverzug

  1. 1. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen uns die Rechte aus § 326 BGB zu. Stattdessen steht uns auch das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teiles Schadenersatz zu verlangen.
  2. 2. Nimmt der Auftraggeber die Lieferung nicht innerhalb angemessener Frist nach Fertigstellung bzw. bei avisiertem Versand nicht prompt ab, oder ist ein Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, längere Zeit unmöglich, dann sind wir berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.

9. Beanstandungen

  1. 1. Die erhaltene Ware ist vom Besteller unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Evtl. Mengendifferenzen sind umgehend dem Lieferer anzuzeigen. Beanstandungen können grundsätzlich nur bei nicht weiterverarbeiteter Ware berücksichtigt werden.
  2. 2. Um über der Norm liegende Farbabweichungen zu vermeiden, dürfen nur kaschierechte Farben nach DIN 16524 verwandt werden, insbesondere müssen die Farben nitro- und alkaliecht sein.
  3. 3. Bei nicht voll abgetrockneter Farbe bzw. Farben, die zum Ablegen neigen (z. B. Overnight-, Fresh- oder Öko-Farben), wird keinerlei Haftung übernommen.
  4. 4. Ein Stand bogen ist dem Auftrag beizulegen. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass ein Beschnitt-Rand von mindestens 1 cm rundherum vorhanden ist.
  5. 5. Eine korrekte Beanstandung kann nur bei schriftlich vorhandenem Auftrag bzw. Lieferschein erfolgen.
  6. 6. Wir haften für Mängel, die auf Fehler von Folien oder sonstiger Kaschiermaterialien unserer Zulieferanten zurückzuführen sind, nur in dem Rahmen auf Nachbesserung oder -lieferung bzw. Minderung, wie uns gegenüber der Zulieferant nach seinen Lieferbedingungen einzustehen hat. Wir sind berechtigt, unsere Ansprüche gegen den Zulieferanten mit befreiender Wirkung an den Besteller abzutreten. Das gleiche gilt, wenn wir Arbeiten, die wir nicht selbst ausführen können, an Dritte weitergeben.

10. Geliefertes Material

  1. 1. Vom Auftraggeber beschafftes Material, gleichviel welcher Art, ist uns frei Haus zu liefern.
  2. 2. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge. Bei großen Posten sind die mit der Zählung oder gewichtsmäßigen Prüfung verbundenen Kosten sowie die Lagerspesen zu erstatten.
  3. 3. Wir sind nicht verpflichtet, das vom Kunden beschaffte Material auf seine Brauchbarkeit zu überprüfen. Die Lagerung des Materials erfolgt für die Rechnung und Gefahr des Bestellers und ist uns zu vergüten. Eine Versicherung hat der Besteller zu übernehmen.

11. Verwahrung, Versicherung

  • 1. Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  • 2. Die vorstehenden Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • 3. Sollten die vorstehenden Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber dies selbst zu besorgen.
  • 4. Die Rücksendung veranlassen wir mit gewöhnlicher Post, wenn der Besteller nicht schriftlich eine andere Versandart aufgibt.
  • 5. Für durch uns schuld haft beschädigtes oder verlorengegangenes Eigentum des Bestellers haften wir nur bis zur Höhe seines Wertes, höchstens jedoch bis zu 250,- Euro je Auftrag. Weitergehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

12. Impressum

Wir können auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf unsere Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.


13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschI. Wechsel- und Urkundenprozesse ist Paderborn, wenn wir und der Auftraggeber Vollkaufleute im Sinne des HGB sind.
  2. 2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.